Angesichts der erwünschten Inanspruchnahme von drei unserer zehn Wohnmöglichkeiten durch Geflüchtete (in unterschiedlichem Anerkennungsstatus) und für die Aufnahme neuer Kommunitätsmitglieder plant die Stiftung den Ausbau des Dachbodens im Nebenhaus 3. Die Untere Denkmalschutzbehörde stimmt diesem Vorhaben unter der Voraussetzung zu, dass die Lichtverhältnisse durch den Neubau von drei Gauben im Stil der vorhandenen des Haupthauses geregelt werden. Auf der Straßenseite dürfen es liegende Dachfenster sein. Hier Architektenzeichnungen, bei denen wir uns für die Variante 1 bei Außenansicht und Innenaufteilung entschieden haben, allerdings mit zwei Zimmern hinter dem Wohnzimmer (Variante 2).
Autor: wp03
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